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   BVerwG, 03.07.1969 - III C 26.67   

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https://dejure.org/1969,586
BVerwG, 03.07.1969 - III C 26.67 (https://dejure.org/1969,586)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1969 - III C 26.67 (https://dejure.org/1969,586)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1969 - III C 26.67 (https://dejure.org/1969,586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlust eines Schleppkahnes durch Beschlagnahme der russischen Besatzungsmacht - Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anwendbarkeit des Gesetzes zur Abgeltung von Reparationsschäden, Restitutionsschäden, Zerstörungsschäden und Rückerstattungsschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 287
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.11.1960 - IV C 421.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1969 - III C 26.67
    Der Verlust im Durchgangsgebiet (sowjetische Besatzungszone) sei so anzusehen, als wäre er im Vertreibungsgebiet geschehen (Hinweis auf BVerwG IV C 421.58 - Urteil vom 25. November 1960).

    Die Auffassung des IV. Senats in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 25. November 1960 (BVerwGE 12, 11), daß auch in den Fällen, in denen ein im Vertreibungsgebiet belegenes Wirtschaftsgut erst auf der Flucht diesseits der Grenzen des Vertreibungsgebietes (aber vor Erreichen des Bundesgebietes oder West-Berlins) verlorengegangen ist, ein Vertreibungsschaden vorliege, steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

  • BVerwG, 10.12.1964 - III C 109.64

    Ablehnung des Antrages auf Feststellung eines Schadens an Betriebsvermögen wegen

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1969 - III C 26.67
    Der Senat hat in einem ähnlich gelagerten Falle angenommen, daß der Verlust der Verfügungsgewalt erst in dem Augenblick eingetreten sei, in dem der Eigentümer sein Schiff habe endgültig verlassen müssen (Urteil vom 10. Dezember 1964 - BVerwG III C 109.64 -).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage;

    § 2 Abs. 1 Nr. 2 RepG definiert diese Reparationsschäden im Einzelnen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2), wobei unter einer Wegnahme im Sinne des Reparationsgesetzes nicht nur der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, sondern auch jede andere Maßnahme, die - wie hier die mit einer Demontage verbundene faktische Entziehung - in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 26.67 - BVerwGE 32, 287 , vgl. ferner Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - BVerwGE 54, 159 ; Beschluss vom 28. Mai 2002 a.a.O.).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.10

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage;

    § 2 Abs. 1 Nr. 2 RepG definiert diese Reparationsschäden im Einzelnen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2), wobei unter einer Wegnahme im Sinne des Reparationsgesetzes nicht nur der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, sondern auch jede andere Maßnahme, die - wie hier die mit einer Demontage verbundene faktische Entziehung - in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 26.67 - BVerwGE 32, 287 , vgl. ferner Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - BVerwGE 54, 159 ; Beschluss vom 28. Mai 2002 a.a.O.).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage;

    § 2 Abs. 1 Nr. 2 RepG definiert diese Reparationsschäden im Einzelnen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2), wobei unter einer Wegnahme im Sinne des Reparationsgesetzes nicht nur der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, sondern auch jede andere Maßnahme, die - wie hier die mit einer Demontage verbundene faktische Entziehung - in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 26.67 - BVerwGE 32, 287 , vgl. ferner Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - BVerwGE 54, 159 ; Beschluss vom 28. Mai 2002 a.a.O.).
  • BVerwG, 13.12.2006 - 3 B 41.06

    Faktische Entziehung als vermögensrechtliche Enteignung; Anspruch auf

    3 1. a) Der Kläger rügt zunächst eine Divergenz zu dem Urteil des Senats vom 3. Juli 1969 BVerwG 3 C 26.67 (BVerwGE 32, 287).
  • BVerwG, 28.05.2002 - 3 B 64.02

    Beschlagnahme eines Vermögenswertes als Wegnahme zu Reparationszwecken - Begriff

    6 aa) Über den Fall hinaus, dass eine Wegnahme von Wirtschaftsgütern bereits in einer unmittelbar durch entsprechende Normen generell angeordneten Enteignung deutschen Vermögens liegen konnte, wenn der frühere Eigentümer aufgrund dieser Bestimmungen keine Möglichkeit mehr hatte, tatsächlich über sein enteignetes Vermögen rechtlich wirksam zu verfügen (vgl. etwa Urteil vom 7. Juli 1977 BVerwG III C 68.76 BVerwGE 54, 159), ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass auch durch (womöglich auf entsprechenden Vorschriften beruhende) Einzelakte Wegnahmen erfolgen konnten, wenn entweder das Eigentum formell entzogen oder eine Verfügungsbeschränkung ausgesprochen wurde, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entsprach (vgl. Urteil vom 3. Juli 1969 BVerwG III C 26.67 BVerwGE 32, 287).
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